Technische Regeln für Arbeitsstätten 


Die Technischen Regeln für Arbeits­stätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeits­medizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeits­wissen­schaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeits­stätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeits­stätten ermittelt bzw. ange­passt und vom Bundesminis­terium für Arbeit und Soziales im Gemein­samen Ministerial­blatt bekannt gemacht.

Diese ASR konkreti­siert im Rahmen des Anwen­dungs­bereichs die Anforde­rungen der Verord­nung über Arbeits­stätten. Bei Einhaltung der Techni­schen Regeln kann der Arbeit­geber insoweit davon ausgehen, dass die entspre­chenden Anforde­rungen der Verord­nung erfüllt sind. Wählt der Arbeit­geber eine andere Lösung, muss er damit mindes­tens die gleiche Sicher­heit und den gleichen Gesund­heits­schutz für die Beschäf­tigten erreichen.



Hier bieten wir Ihnen sämtliche ASR zum Download an:






























 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos